BVG – schränkt polizeiliche Durchsuchungserlaubnis gegenüber Demonstranten ein
Karlsruhe- Wie das Bundesverfassungsgericht heute per Pressemitteilung mitteilt, faßten die Karlsruher Richter am 12. Mai einen Beschluß (Az.: 1 BvR 2636/04), welcher der Polizei künftig die willkürliche Durchsuchung von Demonstranten verbietet.

Anlaß dafür war die Verfassungsbeschwerde von Veranstaltern einer nationalen Demonstration gegen die Hetzausstellung gegen die deutsche Wehrmacht vom 2. März 2002 in Bielefeld. In den Auflagen durch die Polizei war angeordnet worden, daß jeder Demonstrant durchsucht werden müßte.











