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Pressemitteilung: Polizeiwillkür: Polizei verbietet nationale Antikriegstagsveranstaltung

Die Polizei hat heute um 12:00 Uhr dem Anmelder der Antikrigstagsdemonstration schriftlich das Verbot zugestellt. Begründung für das kurzfristige Verbot soll ein Sprengstofffund (wahrscheinlich selbsterstellte Pyrotechnik) bei einer rechtsgerichteten Person in Aachen (Rheinland) sein. Diese Person ist weder an der Planung der Versammlung beteiligt, noch ist die Person politisch in Dortmund organisiert. Wir als Veranstalter lehnen Gewalt zur Durchsetzung politischer Ziele ab. Der Einsatz von Sprengtechnik gefährdet sowohl Polizisten, als auch die eigenen Demonstranten und ist mit den politischen Inhalten die wir in die Öffentlichkeit tragen möchten, nicht vereinbar.

Die Veranstalter der Antikriegstagsdemonstration mit Sprengstoffanschlägen in Verbindung zu bringen, zeigt ganz deutlich die politischen Interessen der Dortmunder Polizei. Nachdem die Polizei bereits im letzten Jahr mit einem Verbot gescheitert ist, konstruiert man nun ein “unkalkulierbares Risiko”, dass angeblich durch eine friedliche nationale Demonstration vorhanden sein soll.

Der 1. Mai in Schweinfurt – Ein Zeichen der Geschlossenheit

Der 1. Mai in Schweinfurt – Ein Zeichen der Geschlossenheit

1100 nationale Sozialisten gingen in der fränkischen Arbeiterstadt Schweinfurt unter dem Demonstrationsmotto „Kapitalismus bedeutet Krieg“ auf dpie Straße.

Zum diesjährigen 1. Mai haben sich maßgebliche parteifreie und parteigebundene Vertreter verschiedener nationaler Gruppen in Süddeutschland zsyu einer gemeinschaftlichen Demonstration in Schweinfurt verständigt, um ein kraftvolles Zeichen gegen Globalisierung und Kapitalismus zu setzen. Unter dem Kampagnennamen nationales und soziales Aktionsbündnis 1. Mai wurde eine Plattform geschaffen, die allen konstruktiven Gruppen und Einzelpersonen eine Möglichkeit bot, bei der Durchsetzung einer machtvollen Demonstration mitzuwirken. Über 80 Gruppen und NPD Verbände haben sich dem Aktionsbündnis 1. Mai angeschlossen.

Gerade die Arbeiterstadt Schweinfurt, welche besonders in den letzten Jahren unter den Folgen des Raubtierkapitalismus und der Globalisierung zu leiden hatte, und auf Grund seiner verkehrsgünstigen Lage in Süddeutschland, bot sich als guter Standort für eine gemeinschaftliche Demonstration von parteigebunden und parteilosen Kräften an.

Kampf, Aktion, Widerstand! Heraus zum 1.Mai

Der 1. Mai naht. Und so steht der deutsche Arbeiterkampftag nicht nur auf dem Kalender vor der Tür, sondern macht sich auch zunehmend auf den Straßen immer stärker bemerkbar.

So wurden diesen Monat nicht nur mehrere hundert Flugblätter 
zum Arbeiterkampftag am 1. Mai in Schweinfurt verteilt, auch über 1.000 Aufkleber fanden ihren propagandistischen Platz im gesamten Raum Erlangen.

Gestern fanden dann auch noch die letzten übrigen Propagandamittel ihre Bestimmung in den Straßen von Herzogenaurach. So wurde nochmals gezielt vor Schulen für den anstehenden wichtigen Tag in Schweinfurt mobilisiert.

Opferschutz statt Täterschutz – Wir klagen an

hb80zsz7 pxgen r 220xa[1]Unter diesem Motto veranstalteten am heutigen Sonnabend die Kameraden des Aktionsbündnis Nordoberpfalz eine Mahnwache im oberpfälzischen Tirschenreuth. Grund hierfür war der Mord an der 2-jährigen Lea durch ihre Mutter und nicht zuletzt durch die Versäumnisse, des Kreisjugend­amts in Tirschenreuth, deren Sachgebietsleiter in keiner Weise den Hinweisen nachgingen und so­mit das Wohl des Kindes schwer missachtet haben, was letzten Endes vermutlich dann auch zu dessen Tod führte.

Da ein solches Verhalten unter keinen Umständen ungestraft bleiben darf, machten sich Kameraden des nationalen Stammtisches an der Regnitz und der NPD auf, um gemeinsam mit anderen Kamera­den aus Bayern eine lückenlose Aufklärung der Vorfälle und die Einführung eines Jugendamtinter­nen Kontrollsystems, das Vertuschungsversuche und Behördenversagen zulasten schutzbedürftiger Kinder und Jugendlicher möglichst ausschließt, zu fordern.

§ 130 StGB: Erlaubte ausländerkritische Äußerungen

Nachdem endlich zahlreiche Betroffene Rechtsmittel bis zur letzten Instanz eingelegt haben, sind die ausländerkritischen Äußerungen eines der wenigen Rechtsgebiete, in denen höchste Gerichte in der letzten Zeit Urteile gefällt haben, in denen die strengen Entscheidungen der unteren Instanzen insbesondere zu § 130 StGB (Volksverhetzung) als rechtswidrige Einschränkungen der Meinungsfreiheit aufgehoben wurden. Entscheidende Weichenstellungen gaben die Entscheidungen des BVerfG vom 12.11.2002, Az. 1 BvR 232/97 – 54B02 – und vom 25.03.2008, Az. 1 BvR 1753/03 – 54B08 – und vom 04.10.2010, Az. 1 BvR 369/04 u.a. – 54B10 -.

Wir geben Ihnen daher einen Überblick über die ausländerkritischen Äußerungen, die die Rechtsprechung für erlaubt angesehen hat:

- die Forderung „Ausländer raus“, – aber nur dann, wenn keine weiteren, z.B. militanten, einschüchternden Umstände hinzutreten (BVerfG, Beschluß vom 04.10.2010, Az. 1 BvR 369/04 u.a. mwN – 54B10 -),

- eine Wahlwerbesendung, in der es u.a. heißt: „Ausweisung aller kulturfremden Ausländer“ (VGH Kassel, Beschluß vom 04.01.2008, Az. 8 B 17/08 – 54N08 -),

Mobilisierungsvideo 1. Mai Schweinfurt

Auf Volksfrontmedien ist das Mobilisierungsvideo für den 1. Mai in Schweinfurt veröffentlicht worden:

Volksfront Medien

Rechts- und Verhaltenshinweise nach Spontandemonstrationen

Nach dem jüngst verhinderten Trauermarsch in Dresden kam es in Folge in verschiedenen Städten zu spontanen Demonstrationen, bei denen auch Straftaten im Sinne der BRD begangen worden sein sollen.

Mal abgesehen von dem Umstand, dass bereits das Organisieren nicht angemeldeter Versammlungen eine Straftat darstellen kann (die Grenze zur straffreien Spontandemonstration ist fließend), sollen z.B. auch Polizeiwagen und ein Partei-Bürgerbüro zu Bruch gegangen sein.

Angesichts eines hilflosen Aufrufs des sächsischen LKAs, das die Einwohner der jeweiligen Orte um Mithilfe bei der Aufklärung bittet, dürften Anklagen und Verurteilungen wegen der Vorkommnisse nicht sehr wahrscheinlich sein. Allerdings wird hierdurch deutlich, dass staatliche Organe mit Eifer bei der Sache sind, um angebliche Täter ausfindig zu machen.

Die Beweislage erscheint äußerst dünn – Filmmaterial/brauchbare Zeugen der Polizei scheinen nicht vorhanden zu sein. Dass Zuschauer Beteiligte identifizieren könnten, dürfte ebenfalls ausgeschlossen sein (Dunkelheit, Vermummung, meist einheitliche schwarze Kleidung).

20. Februar – Andreas Hofer Gedenken

Museum Andreas Hofer2[1]Im ganzen Tiroler Land schmücken an diesem Tag, weiß-rote Fahnen die Landschaft. Es ist der 200.Todestag des Freiheitskämpfers Andreas Hofer, welcher in den Befreiungskriegen von 1809 die Tiroler dreimalsiegreich zum Kampf gegen Napoleons Truppen führte. Seine mutige Tat, der Schutz der Heimat, wurde ihm jedoch zum Verhängnis. Er wurde am 20. Februar 1810 in Mantua von Napoleons Truppen hingerichtet. Sein Mut soll der deutschen Jugend als Vorbild dienen.


Tiroler Landeshymne:

1. Zu Mantua in Banden
Der treue Hofer war,
In Mantua zum Tode
Führt ihn der Feinde Schar.
Es blutete der Brüder Herz,
Ganz Deutschland, ach, in Schmach und Schmerz.
|: Mit ihm das Land Tirol,
Mit ihm das Land Tirol. : |

Dresden: Ein Fazit

Die von der Jungen Landsmannschaft Ostdeutschland organisierte Veranstaltung in Dresden am 13. Februar 2010, zum Gedenken an die unzähligen Opfer des angloamerikanischen Bombenholocausts, ist anders verlaufen als ursprünglich geplant. Wie so oft, wenn es um die Belange nationaler Kräfte geht, zeichnet sich die Systempresse nicht gerade damit aus, wahrheitsgemäß über die Ereignisse zu berichten. Dies wird schon an der abscheulichen Lüge deutlich, durchwegs die Zahl der damaligen Opfer auf 25.000 Menschen zu reduzieren. Eine völlig schleierhafte Zahl wenn man bedenkt, daß unter den widrigen Umständen nach der Bombardierung bereits 35.000 Leichen identifiziert wurden. In Anbetracht der historischen Quellen ist ungefähr das Zehnfache der heute von den Medien bezifferten Toten eine realistische Zahl für den zweitägigen Bombenterror, mit dem Dresden 1945 überzogen wurde.

Dresden: Das war der 13. Februar

Für den 13. Februar mobilisierten nationale Gruppen aus ganz Europa zum jährlichen Trauermarsch nach Dresden, um den über 250.000 Opfern des alliierten Bombenterrors zu Gedenken, die 1945 bei einer beispiellosen Angriffswelle der britischen und amerikanischen Luftwaffe ihr Leben ließen. Bereits im Vorfeld zeigte sich, dass der diesjährige Marsch nicht wie in den Vorjahren reibungslos ablaufen sollte, sondern bundesrepublikanische Behörden eine Behinderung der Veranstaltung anstrebten.

So wurde ein „Versammlungsgesetz für das Land Sachsen“ erlassen, das an Tagen mit besonderer geschichtlicher Bedeutung gilt und rechte Demonstrationen aus der Altstadt fernhalten soll. Damit konnte eine Demonstration jedoch auch nicht verhindert, sondern nur in einen Vorort verlegt werden. Unter dem Vorwand, aufgrund antifaschistischer Gegendemonstrationen bestände ein polizeilicher Notstand, Erließ die Stadt Dresden schließlich Ende Januar einen Bescheid, die Versammlung auf eine stationäre Kundgebung zu beschränken. Gegen diesen ging die JLO (Junge Landsmannschaft Ostdeutschland) als Veranstalter gerichtlich vor. Das Verwaltungsgericht Dresden und anschließend auch das Oberverwaltungsgericht Bautzen entschieden jedoch, dass diese Beschränkung rechtswidrig ist und kein polizeilicher Notstand vorliege, da für die Polizei die Möglichkeit besteht, linke Störer beispielsweise mit Stadtverboten zu belegen oder durch räumliche Trennung auf die andere Elbseite zu verweisen.